Um die Versorgung chronisch kranker Patienten zu optimieren, wurden strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt, die gesetzlich festgelegten Qualitätsansprüchen entsprechen müssen. Die Grundlage hierzu besteht in dem Gesetz zur Reform des Risikostrukturausgleiches der gesetzlichen Krankenkassen und dient den Krankenkassen zu ihrer Finanzierung. Im Bereich der Frauenheilkunde haben die gesetzlichen Kassen lediglich für den Brustkrebs (Mamma Ca) ein DMP eingeführt.
Welche Bedeutung hat das DMP für die an Brustkrebs erkrankte Frau?
Ärzte und Kliniken die im DMP eingebunden sind, verpflichten sich zur Planung und Durchführung der bestmöglichen Behandlungstherapie. Die Behandlung der an Brustkrebs erkrankten Frauen muss einheitlichen, qualitätsgesicherten Richtlinien entsprechen. Nach Feststellung der Diagnose erfolgt eine ausführliche Information über die Erkrankung, sowie über die Behandlungsmethoden oder möglicher Behandlungsalternativen. Die am DMP beteiligten Ärzte und Kliniken kooperieren in enger Zusammenarbeit und dokumentieren den gesamten Therapieverlauf.
Weitere Informationen zu möglichen Zuschussleistungen (Medikamente, Hilfsmittel etc.) erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse.